VW Abgasskandal – Rücktritt vom Kaufvertrag

Entgegen der von uns im April 2016 kommentierten Entscheidung des LG Bochum kommt das LG Arnsberg in einer neueren Entscheidung vom 12.05.2017 (I-2 O 264/16) zu dem Ergebnis, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag im Diesel-Betrugs-Skandal möglich ist. In dem dortigen Fall ist die VW AG daher zur Rückzahlung des Kaufpreises, Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen 96.000 Kilometer, verurteilt worden.

Zur Frage der Erheblichkeit der Pflichtverletzung (also des Mangels) entschied das Gericht, dass dabei zwar noch immer grundsätzlich im Rahmen einer Interessenabwägung maßgeblich auf die Kosten der Mangelbeseitigung abzustellen sei.

Im vorliegenden Fall habe allerdings zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung (April 2016) jedenfalls mittelbar die konkrete Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassungsfähigkeit und damit seine Funktion als Fortbewegungsmittel im Straßenverkehr verliert, weil das Kraftfahrbundesamt seine zunächst vorbehaltlos gewährte Typengenehmigung aufgrund der eingebauten Software an Bedingungen geknüpft hatte. Dieses die Kernfunktion des Kaufgegenstandes betreffende Risiko habe die Käuferin nicht hinnehmen müssen.

Die Entscheidung ist aufgrund der speziellen Konstellation des dortigen Einzelfalls also nicht ohne Weiteres auf andere Rücktrittsfälle übertragbar. Eine Entscheidung über etwaige Schadenersatzansprüche von Betroffenen wurde auch mit diesem Urteil nicht gefällt.

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