Positives Grund-Urteil für getäuschte Käufer im Wochenendhausgebiet Oybaum

Entscheidung des LG Kleve vom 29.08.2018

Die Kanzlei Gatermann Simons & Partner hat für ein Einfamilienhaus im Wochenendhausgebiet Oybaum ein positives Grund-Urteil beim Landgericht Kleve erstritten. Danach können Käufer, denen ein als Wochenendhaus genehmigtes Objekt als freistehendes Einfamilienhaus angeboten und verkauft worden ist, vom Kaufvertrag zurücktreten und das Objekt rückübertragen. Die Verkäufer sind nach dem Tenor des Grund-Urteils verpflichtet, den Käufern den gezahlten Kaufpreis für die Immobilie und die mitübereigneten beweglichen Gegenstände abzüglich einer Nutzungsentschädigung, sowie die auf die Immobilie getätigten Verwendungen und die durch die Rückübertragung des Hausobjektes und Umzuges in ein anderes Objekt entstehenden Kosten, sowie sonstige Schäden aus der arglistigen Täuschung der Verkäufer zu erstatten.

Rechtsanwalt Manfred Gatermann: „Mit diesem Urteil kann einer Vielzahl von getäuschten Käufern geholfen werden, da die Bewertung in dem Urteil ausgewogen und überzeugend ist. Wir gehen davon aus, dass auch bei Einlegen einer Berufung dieses Urteil nicht abgeändert wird. Weitere Urteile erwarten wir in den nächsten Wochen.“

Sie suchen nach einem zuverlässigen Partner?

Wir verwenden Cookies, um unsere Dienste und Online-Werbung für Sie zu personalisieren. Durch die Nutzung unserer Website willigen Sie in die Verwendung dieser Cookies entsprechend unserer Datenschutzinformation ein.