Diesel-Abgasskandal

In Verbindung mit dem VW-Abgasskandal oder Dieselgate helfen wir zahlreichen Mandaten dabei, Ansprüche gegenüber dem Volkswagenkonzern, anderen Herstellern oder Vertragshändlern rechtlich zu bewerten und notfalls gerichtlich geltend zu machen.

Bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag wird das Fahrzeug beispielsweise an den Verkäufer zurückgegeben. Im Gegenzug erhalten die Mandanten den gezahlten Kaufpreis – abzüglich einer Wertminderung für die gefahrenen Kilometer – erstattet. Es kommen für Sie aber auch weiter Ansprüche wie Schadensersatz oder Wertverlust in Betracht.

Wir verfügen über das erforderliche Hintergrundwissen in dieser sich stetig weiterentwickelnden Materie und kennen insbesondere die brandaktuelle Rechtsprechung der verschiedenen Gerichte. Als Ansprechpartner und Rechtsanwälte für geschädigte Autokäufer stehen Ihnen Rechtsanwältin Gabriele Gatermann, Rechtsanwalt Achim Lorenz und Rechtsanwalt Nikolaus Simons jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie uns gerne unverbindlich anrufen. Nachfolgend wollen wir Ihnen bereits vorab einen Überblick darüber geben, ob sie zu den betroffenen VW-Kunden gehören: Betroffen von der „Schummel-Software“ ist insbesondere der Motor EA 189, welcher sich in den TDI-Modellen mit maximal 2.0 Liter Hubraum der folgenden Marken befindet. (Unterschiedlichen Berichten zufolge könnte daneben auch der Nachfolgemotor EA 288 betroffen sein.)
– Volkswagen
– Audi
– Skoda
– Seat

Deliktische Ansprüche gegenüber VW verjähren grundsätzlich 3 Jahre nach Kenntniserlangung der Manipulation. Zunächst wurde daher vielenorts angenommen, nach der Ad-hoc-Mitteilung von Volkswagen im September 2015 trete die Verjährung mit Ablauf des Jahres 2018 ein. Wir gehen dagegen davon aus, dass hinsichtlich der Kenntnis der Diesel-Fahrer auf den Zeitpunkt abzustellen ist, an dem Geschädigte ein (persönliches) Rückrufschreiben von VW erhalten haben. Diese Schreiben wurden aber erst ab Februar 2016 versandt, weswegen eine Verjährung nach unserer Auffassung frühestens nach dem 31.12.2019 eintreten kann. Aktuelle Informationen zum Abgasskandal finden Sie auch hier.

[UPDATE 1]
Am 27.07.2017 wurde bekannt, dass auch Porsche von dem Diesel-Skandal betroffen ist. So sind die Geländewagen vom Typ Cayenne mit 3-Liter TDI-Motoren und der Euro-6-Abgasnorm mit einer illegalen Software für die Abgassteuerung ausgestattet. Porsche verwendet für dieses Modell Motoren der VW-Tochter Audi. Weiteren Meldungen zufolge ist auch das Porsche-Modell Macan S betroffen.

Insgesamt wurde europaweit für bis zu 24.000 Fahrzeuge ein amtlicher, verpflichtender Rückruf durch Verkehrsminister Dobrindt angeordnet. Als betroffener Porsche-Käufer sollten Sie sich daher umgehend rechtlich beraten lassen.
 
Im Oktober 2018 wurde durch Urteile der Landgerichte Stuttgart und Kiel zwei Fahrern eines Cayenne bzw. eines Macan erstmals Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zugesprochen.
 
[UPDATE 2]
Insbesondere durch den zurückliegenden Diesel-Gipfel von Vertretern der Autohersteller und aus der Politik wurde deutlich, dass neben dem VW-Konzern zahlreiche weitere Hersteller durch Autos mit unerklärlich hohen Stickoxid-Werten auf der Straße aufgefallen sind. Diesel-Fahrzeuge mit Euro 5 oder 6 Abgasnorm sollen nun ebenfalls mit einem Softwareupdate versehen werden. Die nachteiligen Auswirkungen dieses Updates sind derweil längst noch nicht geklärt, gemäß vieler Expertenmeinungen aus technischer Sicht aber unumgänglich.
 
Vor dem Hintergrund einer neuerlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart droht nun sämtlichen Haltern von Dieselfahrzeugen sogar ein (partielles) Fahrverbot in Städten. Die Richter stellten nämlich den Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung vor den Schutz der Rechtsgüter Eigentum und allgemeine Handlungsfreiheit – in diesem Fall der Besitzer von Dieselfahrzeugen.
Zwar verlangten sie kein sofortiges generelles Fahrverbot für Dieselautos, sagten aber, dass nur Fahrverbote ein wirksames Mittel sind, um die Luftbelastung mit giftigem Stickstoffdioxid schnellstmöglich zu reduzieren.
 
Betroffen sind insofern mittlerweile auch alle Halter der folgenden Fahrzeugmarken:
 
– BMW
– Mercedes
– Jaguar
– Opel
– Ford
– Volvo
– Hyundai
– Renault
– Alfa Romeo
– Suzuki
– Fiat
– Nissan
– Peugeot
– Jeep
– Chevrolet
– Range Rover
– Dacia
[UPDATE 3]
Eine weitere Möglichkeit, sein Diesel-Fahrzeug mit Blick auf den eingebrochenen Gebrauchtwagenmarkt und die drohenden Fahrverbote in Städten abzustoßen, bietet der sogenannte Widerrufsjoker.
 
Sofern Sie Ihren Diesel – egal welches Herstellers! – als Verbraucher finanziert haben, sollten Sie die in dem Darlehensvertrag der Bank enthaltene Widerrufsbelehrung von uns überprüfen lassen. Da diese oft fehlerhaft ist, können Sie den Darlehensvertrag aus diesem Grund widerrufen. Dadurch wird auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückgängig gemacht.
 
Sofern die Finanzierung dann auch noch ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde, entfällt sogar die bei einem Rücktritt üblicherweise zu zahlende Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Sie bekommen also den vollen Kaufpreis ohne Abzug erstattet. Nähere Infos dazu hier.

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