Widerrufsjoker – Erste Urteile zugunsten von Verbrauchern bei Pkw-Finanzierungen

Autokredit widerrufen und Auto ohne Nutzungsentschädigung zurückgeben

Am 25.01.2018 hat das Landgericht Ellwangen (Az. 4 O 232/17) in einem weiteren Urteil die bisherigen Gerichtsentscheidungen anderer Landgerichte bestätigt, wonach der Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Pkw bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung der Auto-Bank auch Jahre später noch möglich ist. Solche fehlerhaften Belehrungen sind nicht nur bei Immobilien-, sondern auch bei Auto-Finanzierungen eher die Regel als die Ausnahme.

Sie als Verbraucher sollten daher in jedem Fall und unverzüglich Ihren Auto-Finanzierungsvertrag von uns überprüfen lassen. Rufen Sie uns dazu gerne vollkommen unverbindlich an.

Bereits Ende November 2017 hatte das Landgericht Arnsberg (Az. 2 O 45/17) hinsichtlich des sogenannten Widerrufsjokers als erstes Gericht zu einem Autokredit entschieden, dass ein Widerruf des mit dem Kaufvertrag verbundenen Finanzierungsvertrages auch nach mehreren Jahren noch möglich ist. Aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung im dortigen Fall durch die Volkswagen Bank konnte der Darlehensvertrag vom Autokäufer 2 Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Mit der Folge, dass beide Verträge (Darlehen und Kaufvertrag) rückabzuwickeln sind und der Verbraucher gegen Herausgabe des Fahrzeugs auch die seinerzeitige Anzahlung zurückverlangen kann. Aktuell befindet sich dieses Verfahren aufgrund von Rechtsmitteln beim OLG Hamm (Az. I-19 U 248/17), ist also noch nicht rechtskräftig.

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