Widerrufsjoker bei Immobilien- und Autofinanzierungen

Achtung! Auch heute können Sie in vielen Fällen – bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung – Ihren Kredit widerrufen, um von der anhaltenden Niedrigzinsphase zu profitieren.

Einen ganz neuen Anwendungsbereich erfährt der sog. Widerrufsjoker im Abgasskandal. Haben Sie Ihr Diesel-Fahrzeug nämlich als Verbraucher finanziert, muss in dem Darlehensvertrag der Bank eine Widerrufsbelehrung enthalten sein. Diese Widerrufsbelehrungen sind oft fehlerhaft, so dass Sie den Darlehensvertrag aus diesem Grund widerrufen können.

Dies hat nicht nur zur Konsequenz, dass auch der Autokaufvertrag rückgängig gemacht wird. Bei einer Finanzierung entfällt zudem der Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer, welcher bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag zu zahlen wäre. Dieser Vorteil gilt, wenn die Finanzierung für den Pkw ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde. Irrelevant ist, um welches Fabrikat es sich bei dem finanzierten Pkw handelt. Das Fahrzeug muss noch nicht einmal vom Abgasskandal betroffen sein.

Wir helfen bereits zahlreichen Mandanten dabei, Ansprüche gegen namhafte Fahrzeughersteller wie VW, Audi, Porsche, Ford, etc. geltend zu machen. Gerne bieten wir auch Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Finanzierungsvertrages an.

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