Es gehört zu der Strategie von Volkswagen, Kunden, die getäuscht wurden, von der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen fernzuhalten. Gerne verbreitet der Konzern deshalb über die Medien die Nachricht, dass alle Ansprüche hinsichtlich des Motors EA 189 heute verjährt sind. Dabei handelt es sich um klassische Fake-News, denn nach wie vor haben zahlreiche Geschädigte Ansprüche gegen den Volkswagenkonzern, auch wenn sie nicht an der Musterfeststellungsklage beteiligt waren oder bisher keine Klage erhoben haben. Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
In einer jüngsten Entscheidung des Oberlandesgerichtes Bremen vom 15.01.2021 (Az. 2 U 9/20) wurde festgestellt, dass auch das neue Software Update über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein neuer Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes erfolgte für den Typ VW EOS. Da die Beseitigungs-Software für diesen Motortyp bei allen Fahrzeugen nahezu identisch ist, besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch bei allen anderen Fahrzeugen, die mit einem Update versehen wurden, neue unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden sind. Es ist deshalb sinnvoll, überprüfen zu lassen, ob damit nicht ein neuer Tatbestand geschaffen wurde, der weitere, nämlich neue Schadensersatzansprüche auslöst.
Weiterhin interessant bleibt die Frage, ob nicht auch noch 10 Jahre lang nach Bekanntwerden der Schummel-Software sogenannte Rest-Schadensersatzansprüche nach § 852 BGB geltend gemacht werden können. Hierbei handelt es sich um eine Vorschrift, die jedem Rechtssuchenden sofort einleuchtet: Derjenige, der getäuscht hat, soll das, was er durch die Täuschung erlangt hat, nicht behalten dürfen, selbst wenn Schadensersatzansprüche verjährt sind. Er muss es an den Geschädigten herausgeben. Auch hier hat Volkswagen eine interessante Vermeidungsstrategie entwickelt: Es wurde ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches gut honoriert worden ist. Verfasser ist eine inzwischen emeritierter Professor, der sein ganz offensichtlich zielgerichtetes Ergebnis auch in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht. Zahlreiche Rechtsschutzversicherungen, Landgerichte und auch ein Oberlandesgericht berufen sich zwischenzeitlich auf diese Ausführungen, indem sie voneinander abschreiben ohne das Gutachten selbst zu lesen oder sich mit dem Artikel zu beschäftigen. So infiltriert VW eine erkennbar fehlerhafte und interessengesteuerte Rechtsmeinung, um Schadensersatzansprüche abzuwehren. Ziel dieses Aufsatzes ist es, zu suggerieren, dass es zwar weiterhin einen Anspruch gegen Volkswagen gibt, diese aber lächerlich gering sei und es sich deshalb nicht lohnen würde, diesen geltend zu machen. Diese Rechtsmeinung ist erkennbar falsch und es ist unsere Aufgabe, die Gerichte davon zu überzeugen. Erste Gerichte haben bereits verstanden, wie manipulativ hier gesteuert wurde. Gatermann Simons & Lorenz helfen.
Es ist die erschreckende Erkenntnis dieses Skandals: Niemand muss meinen, dass ein Konzern, der arglistig seine Kunden getäuscht hat, zwischenzeitlich geläutert ist, nachdem er überführt wurde. Die Richter des Bundesgerichtshofes haben im Mai letzten Jahres sehr deutliche Worte gefunden. Wirklich beeindruckt scheint davon bei VW niemand. Das ist erschütternd.