Volkswagen verlängert Frist für Vergleichsangebot

VW hat die Frist zur Annahme des Vergleiches in dem Musterfeststellungsverfahren bis zum Ende dieses Monats verlängert. Mit Macht versuchter Konzern, die übrigen Kläger, die bisher nicht zugestimmt haben, von einer Individualklage abzuhalten. Volkswagen weiß, dass die Aussichten für ein solches Klageverfahren gut sind und fürchtet die Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 05.05.2020.

Für Besitzer von Fahrzeugen, die bereits eine hohe Laufleistung in der Nähe von 200.000 km zurückgelegt haben, kann das Vergleichsangebot im Musterfeststellungsverfahren günstig sein. Seriöse Anwälte werden Ihnen deshalb zum Abschluss des Vergleiches raten. Für alle anderen besteht jedoch eine ausgezeichnete Chance, ein besseres Ergebnis durch eine Individualklage zu erzielen, zumindest dann, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, die den Verkehrsrechtsschutz mit abdeckt.

Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie – wie es die Philosophie unserer Kanzlei ist – nach Ihren Interessen.

All diejenigen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben aber dem Vergleich nicht zugestimmt haben, sollten sich unbedingt melden, um ihre Ansprüche durch uns prüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind ausgezeichnet. Auch für diejenigen, die ihr Fahrzeug nach 2015 erworben haben.

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