Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das seit langem erwartete wegweisende Urteil im VW Dieselskandal gesprochen: Käufer manipulierter Dieselfahrzeuge haben grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
Volkswagen muss nach diesem Urteil (Az. VI ZR 252/19) manipulierte Fahrzeuge zurücknehmen und den Kaufpreis unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erstatten. Schon die allermeisten Land-und Oberlandesgerichte hatten so entschieden. Nun ist aber auch für die letzten Gerichte, die daran zweifelten, klar gestellt, dass Volkswagen vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat.
Die Karlsruher Richter mussten über einen Volkswagen Sharan urteilen, der für 31.500 € gekauft wurde. Ausgestattet war das Fahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Dieser Motor ist in ca. 11 Millionen Fahrzeugen des Konzerns verbaut, auch bei Audi und Skoda und Seat. Der Schadensersatz beträgt fast 26.000 €.
Dieses Urteil wird auch Auswirkungen haben auf Klagen gegen andere Hersteller und andere Motorentypen des VW-Konzerns. Denn den Einbau einer unzulässigen Abschalt-Einrichtung wertet der BGH als sittenwidrig. Schon im Termin zur mündlichen Verhandlung hat der Vorsitzende Richter dieses Senates deutlich gemacht, dass er die ausweichende Argumentation von Volkswagen, die der Konzern in mehreren 10.000 Verfahren vertreten hat, nicht teile.
Noch nicht geklärt ist die Frage der Verjährung für Käufer, die nach 2015 ihr Fahrzeug erworben haben. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Frage bereits neue Termine angesetzt, die Klarheit bringen werden.
Volkswagen wird wie bisher, um den Schaden gering zu halten, Klägern anbieten, die Angelegenheit mit einer Einmalzahlung (Abfindung) zu erledigen.
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