Der BGH erteilt erstmals einen verbraucherfreundlichen Hinweis an Daimler!
Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich erstmals in einem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Aktenzeichen VIII ZR 57/19) zu dem Problem des sogenannten Thermofensters. Dabei handelt es sich um eine nach unserer Auffassung unzulässige Abschalteinrichtung. Das Problem bestand bisher darin, Daimler genau nachzuweisen, unter welchen Umständen (beispielsweise Außentemperaturen) die Abgasreinigung abgeschaltet wurde. Zahlreiche Gerichte haben deshalb Klagen gegen Daimler abgewiesen und keine Gutachten eingeholt, obwohl dieses beantragt war. Der Bundesgerichtshof rügt nun genau dieses Vorgehen als Fehler: Bei einem Fahrzeug mit einem Motor der Typenbezeichnung OM 651 bemängelt der BGH, dass das OLG Celle kein Gutachten eingeholt hat. Das muß nachgeholt werden. Folge wird sein, dass nunmehr auch alle anderen Instanzgerichte genau überprüfen müssen, ob der Vortrag der Verbraucher nicht doch hinreichend genau ist. Die Erfolgschancen zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen ist damit erheblich gestiegen und zwar nicht nur bei Fahrzeugen, die amtlich zurückgerufen werden, sondern auch bei solchen, die einem freiwilligen Rückruf unterliegen.
Es lohnt sich in jedem Fall, durch uns kostenlos überprüfen zu lassen, ob Ihr Fahrzeug mit diesem Motor ausgestattet ist.