Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die VW AG haben sich vor dem Oberlandesgericht Braunschweig auf eine Entschädigung für Diesel-Kunden geeinigt.
Danach soll eine Gesamtsumme von 830 Mio € an einen Teil der Verbraucher fließen, die sich im Klageregister eingetragen haben.
Die Entschädigungssumme wird lediglich den Diesel-Betroffenen zukommen, die bis zum Jahr 2015 ihren PKW gekauft haben. Diejenigen, die ab 2016 gekauft haben, sollen danach leer ausgehen.
Je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr könnten Verbraucher im Schnitt etwa 1.000,00 € Schadenersatz erhalten. Zudem müssen die Volkswagenbesitzer, die den Vergleich annehmen, das betroffene manipulierte Fahrzeug behalten.
Die Empfehlung der VZBV lautet: „Verbraucher sollten sich von Anwälten beraten lassen, die sich mit Diesel-Verfahren auskennen.“
Fraglich ist nämlich, ob das Vergleichsangebot von VW angemessen ist. Wir meinen: eher nicht! Die Entschädigung dürfte nicht einmal die Wertminderung abdecken, die im Rahmen des Diesel-Abgasskandals entstanden ist.
Wichtig zu wissen: Die im Klageregister eingetragenen Teilnehmer sind nicht länger an das Musterfeststellungsverfahren gebunden, sondern haben die Option, im Rahmen von Einzelverfahren ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen. Der Verbraucher muss sich bis zum 20. April 2020 entscheiden, ob er die Vergleichszahlung annehmen will.
Die beste rechtliche Option hängt natürlich stark vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie kurzfristig, unbürokratisch und für Sie kostenlos, ob individuell eine höhere Entschädigungssumme erzielt werden kann. Außerdem kann VW dazu verpflichtet werden, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen.