Mit seinem, seit langem mit Spannung erwarteten, verbraucherfreundlichen Urteil vom 21.03.2023 entscheidet der EuGH zugunsten der Verbraucher.
Das Urteil hat aller Voraussicht nach große Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung zum Thema Dieselskandal. Bislang hat der Bundesgerichtshof (BGH) den geschädigten Verbrauchern nur dann eine Chance auf Schadenersatz eingeräumt, wenn sie vom Hersteller bewusst und gewollt auf sittenwidrige Weise getäuscht wurden. Diese strengen Kriterien waren schwer nachzuweisen.
Nun macht der EuGH in seinem soeben ergangenen Urteil deutlich, dass Dieselhersteller bereits bei fahrlässigem Handeln für die Abgasmanipulation haften. Den Verbrauchern steht dann Schadenersatz zu. Die Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Dieselverfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf die Frage ankam, ob Fahrlässigkeit für den Schadensersatzanspruch ausreicht. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1.900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig.
Der zuständige Senat des BGH hat ebenfalls auf das nunmehr ergangene Urteil des EuGH gewartet und wird nun die entsprechenden Leitlinien für die unteren Instanzen erarbeiten und an die Hand geben.
Feststeht, dass auch die in nahezu allen Diesel-Fahrzeugen verbauten sogenannten Thermofenster illegal sind. Die Argumentation der Industrie, wonach Abschalteinrichtungen aufgrund des Motorschutzes notwendig seien, ließ der EuGH nicht gelten. Aber auch auf die Rechtsprechung zu anderen Fahrzeugen und Abschalteinrichtungen (wie beispielsweise den Wohnmobilskandal) hat das Urteil Einfluss.
Auch die von deutschen Gerichten vom Schadenersatz abgezogene Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs sieht das Gericht kritisch. Hier werden wir den Volltext der EuGH-Entscheidung abwarten und umgehend weiter informieren.
Jedenfalls standen die Chancen der betroffenen Diesel-Fahrer auf Schadenersatz nie besser.
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