Oberster Gerichtshof in Österreich geht voran

Als eines der ersten europäischen obersten Gerichte setzt Österreich um, was der EuGH vorgegeben hat: Der OGH urteilte, dass ein Käufer eines Volkswagens(VW) das Auto zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern kann, sofern dessen Motor nur bei milden Temperaturen die Abgasreinigung einschaltet. Das liegt voraussichtlich auch bei allen denjenigen Fahrzeugen vor, die bereits ein Software-Update erhalten haben.

Das ist der Hintergrund: VW hatte bei allen Motoren des Typs EA 189 eine sogenannte Prüfstandserkennung in die Software implementiert. So täuschte das Fahrzeug auf dem Prüfstand vor, sauberer zu sein, als es tatsächlich im Realbetrieb war. Das betrachtet der Bundesgerichtshof als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Kunden. Volkswagen entwickelte daraufhin in aller Eile, ein Software-Update. Dieses kam allerdings nicht ohne ein sogenanntes Thermofenster aus, also einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung nicht funktionierte. Der BGH hat diese Maßnahme abgesegnet, weil er meinte, dass nahezu alle Hersteller ein solches Thermofenster in ihrer Abgassteuerung nutzen. Der Europäische Gerichtshof sagt es anders und urteilt, dass ein solches Thermofenster dann unzulässig sei, wenn es nur in einem sehr engen Temperaturbereich funktioniere, weil dadurch der Grundgedanke des Umweltschutzes unterlaufen würde. Im Anschluss daran erklärte der EuGH im März dieses Jahres, dass die Zulassungsnormen auch den einzelnen Verbraucher schützen. In der Konsequenz änderte sich der Haftungsmaßstab für Hersteller von der arglistigen Täuschung auf die einfache Fahrlässigkeit. Immer dann also, wenn ein Hersteller ein Thermofenster installiere, müsse er sich fragen, ob trotz dieser Abschalteinrichtung der Umweltschutzgedanke noch hinreichend gewahrt wird. Handelt er diesbezüglich fahrlässig , haftet er und muss das Fahrzeug zurücknehmen, während er den Kaufpreis erstatten muss.

Der BGH hatte angekündigt, Anfang Mai Richtlinien für die Instanzgerichte in Deutschland aufzustellen, wie mit den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes umzugehen sei. Die Entscheidung wurde noch einmal auf Juni vertagt. Urteilt der BGH genauso wie der oberste Österreichische Gerichtshof, so könnte dies auch in Deutschland eine neue Klagewelle auslösen.

Nikolaus Simons

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