Absprachen von Fahrzeugherstellern mit der Firma Bosch: Abschaltvorrichtungen auf Bestellung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat auf der Pressekonferenz vom 17.11.2022 über den Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und den Verkehrsexperten Dr. Axel Friedrich interne Dokumente aus dem Diesel-Abgasskandal veröffentlicht. Gemäß der Pressemitteilung vom 17.11.2022 gab es umfangreiche Absprachen von Fahrzeugherstellern mit der Firma Bosch, bei der Abschaltvorrichtungen in der Motorsteuerung von Fahrzeugen aktiv „bestellt“ wurden. Bereits im Rahmen dieser Absprachen war klar, dass die Abschaltvorrichtungen nicht im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben stehen, diese also illegal sind. Die Firma Bosch hatte hierauf bereits in der Präsentation vom 20.09.2006! hingewiesen. Darin heißt es offenbar, dass die Applikationsverantwortung sowie Rechtfertigung der Funktion beim Kunden selbst liege…

Aufgrund des Umfangs und der Organisation der regelmäßig stattgefundenen Absprachen steht mithin auch fest, dass es nicht um ein Fehlverhalten einzelner untergeordneter Mitarbeiter geht, vielmehr haben die relevanten Aufsichtsorgane, insbesondere der Vorstand der jeweiligen Automobilhersteller, von der Illegalität der bestellten Abschalteinrichtungen Kenntnis gehabt.

Die DUH hat die Bosch-Unterlagen im Sommer 2022 aus dem Umfeld der Automobilindustrie zugespielt bekommen und an die Staatsanwaltschaft in Stuttgart weitergeleitet. Nach den Erkenntnissen der DUH weitet sich durch diese internen Dokumente der „größte Industrieskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte“ weiter aus.

Die vorgestellten internen Dokumente zeigen nach Ansicht der DUH ein sogenanntes „Dieselgate-Betrugskartell“ aus Audi, BMW, DaimlerChrysler, VW und Bosch. Diese zeigen die aktive Rolle der Diesel-Konzerne bei der Beauftragung der Manipulationssoftware in Kenntnis der rechtlichen Probleme. Nach Einschätzung des internationalen Verkehrsexperten Dr. Friedrich lässt sich die Feststellung mancher Gerichte eines sogenannten Verbotsirrtums seitens der Pkw-Hersteller nicht mehr halten. Manche Gerichte haben die Automobilhersteller in der Vergangenheit mit dem Argument entlastet, sie hätten nicht gewusst, bzw. wissen müssen, dass die implementierte Abschalteinrichtung illegal war. Diese Argumentation hat unsere Kanzlei immer schon für geradezu hanebüchen gehalten angesichts der klaren Wortlaute der zugrunde liegenden europäischen Vorschriften. Nun wird durch die vorliegenden Protokolle deutlich, dass die Beteiligten des Kartells über die rechtlichen Probleme sehr wohl informiert waren.

Neu ist, dass auch AdBlue-Motoren in den Abgasskandal involviert sind. Unterlagen von November 2009 verweisen mit Hinweis auf ein Protokoll vom 14.09.2006 unter Teilnahme von Bosch, Audi, VW, DaimlerChrysler und BMW auf den Wunsch der Bosch-Kunden nach einer Funktion, die in bestimmten Betriebsbereichen geringere Umsätze der Harnstoffdosierung erreicht.

Damit sind auch die bislang als sauber geltenden AdBlue-Motoren mit Abschalteinrichtungen ausgerüstet worden.

Insbesondere auch das Thermofenster ist von langer Hand geplant und als illegale Abschalteinrichtung umgesetzt worden. In den Protokollen wird explizit die temperaturabhängige Umschaltung vom Prüfmodus in den realen Straßenmodus genannt, also genau jene Funktionen, die der EuGH zuletzt in seiner Entscheidung vom 08.11.2022 in dem Verfahren der DUH gegen das KBA als illegal bewertet hat. Durch die internen Dokumente wird deutlich, dass die Firma Bosch seine Kunden bereits in den Verhandlungen wiederholt darauf aufmerksam gemacht hat, dass Applikationen dieser Art nicht mit den rechtlichen Vorgaben in Einklang stehen.

Auch die Firmen Toyota und Fiat tauchen in den Dokumenten auf.

Ferner betonte die DUH auf der Pressekonferenz, dass nicht nur die Firma Bosch Abschalteinrichtungen geliefert habe, sondern auch die Zulieferer wie Conti und Delphi.

Auf die Stellungnahmen der Automobilhersteller dürfen wir alle gespannt sein.

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