Reform der StPO – Zeugenvernehmung

Ein Referentenentwurf zur Reform der Strafprozessordnung des Bundesjustizministeriums soll das Strafverfahren „schneller und effizienter“ machen. Im Rahmen dessen kommt es auch zu einer nicht unerheblichen Neuerung für Zeugen.

Diese können in Zukunft dazu verpflichtet werden, einer polizeilichen Vorladung im Ermittlungsverfahren Folgen zu leisten. Wenn der Ladung nämlich ein „Auftrag der Staatsanwaltschaft“ zugrunde liegt, müssen Zeugen am angegebenen Ort erscheinen und aussagen. Für einen zusätzlichen Schutz des Zeugen soll jedoch gegen Entscheidungen der Ermittlungspersonen und der Staatsanwaltschaft zukünftig der Rechtsweg eröffnet werden.
Abzuwarten bleibt, ob sich in der Praxis eine dahingehende Routine entwickelt, dass sämtlichen Zeugenvorladungen ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde gelegt wird. Unklar ist außerdem, ob der die Pflicht zum Erscheinen auslösende Auftrag der Staatsanwaltschaft zur Vernehmung des Zeugen allgemein für das Verfahren im Ganzen oder nur für eine konkrete Vernehmung erteilt werden kann bzw. muss.

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