BGH Vorentscheidung Dieselskandal 2.0

In drei Musterverfahren gegen VW, Audi und Mercedes hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 08.05.2023 neue Leitlinien im Dieselskandal erörtert. In den Verhandlungsterminen ließ sich eine erfreuliche, verbraucherfreundliche Tendenz erkennen. Offenbar beabsichtigt der BGH, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gemäß der Entscheidung vom 21.03.2023 umzusetzen und rückt von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. Der BGH lehnte es bislang ab, die sogenannten Thermofenster als illegale Abschalteinrichtungen anzusehen, die bei nahezu sämtlichen Diesel-Herstellern verwendet werden. Auch verlangte er für den Schadensersatzanspruch den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz seitens der Automobilhersteller.

Dem EuGH genügt hingegen bereits fahrlässiges Handeln. Auch das Thermofenster stuft der EuGH als illegale Abschalteinrichtung ein. Damit steigen die Chancen auf einen Schadensersatzanspruch der geschädigten Diesel-Fahrer erheblich.

In welcher Höhe der Schadenersatz berechnet wird, stellt sich voraussichtlich am 26.06.2023 heraus. Dann will der BGH seine Entscheidungen in den drei Musterverfahren verkünden.

Neben dem bisherigen Ersatzanspruch bei Vorsatzhaftung, nämlich Rückgabe des Fahrzeugs und Rückerstattung des Kaufpreises unter Anrechnung des Nutzungsvorteils für die gefahrenen Kilometer, kommt nunmehr der sogenannte mittlere Schadenersatz statt Kaufpreisrückerstattung in Betracht. Dann behält der Geschädigte sein Fahrzeug, kann aber einen Ersatzanspruch in Höhe eines noch zu ermittelnden Betrages beanspruchen. Hier käme in Betracht eine Wertminderung des Fahrzeugs von etwa 20
% – 25 % des Neuwertes, oder aber die Kosten für eine mögliche Umrüstung der Fahrzeuge, die nach Branchenkennern zwischen 3.000,00 € – 6.000,00 € liegen sollen. Letztlich könnte der BGH auch bei einer typischen Ersatzleistung von ca. 30 % – 35 % des Neupreises auskommen.

Über das Ergebnis am 26.06.2023 werden wir umgehend berichten. Schon jetzt können Sie sich über Ihre derzeitigen Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich in unserer Kanzlei beraten lassen.

Gabriele Gatermann Rechtsanwältin

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