Neue Gesetzesentwürfe zum Sportwettbetrug

Bisher wurden Sportwettbetrugsfälle wie beispielsweise der populäre Fall Hoyzer über den Tatbestand des Betruges, § 263 StGB, abgeurteilt. Nun hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf für einen eigenen Tatbestand des Sportwettbetruges vorgelegt.

Von dem neuen § 265c StGB sollen im Zusammenhang mit Sportwetten manipulierte Wettbewerbe des organisierten Sports erfasst werden.

Gemäß einem weiteren neuen § 265d StGB soll daneben ohne den Bezug zu Sportwetten die Manipulation von so genannten berufssportlichen Wettbewerben strafbar sein. Berufssportliche Wettbewerbe sind dabei solche, die von einem Sportbundesverband oder einer internationalen Sportorganisation veranstaltet werden und für die ein offizielles Regelwerk existiert. Außerdem müssen an ihnen überwiegend Sportler teilnehmen, die durch ihre sportliche Betätigung erhebliche Einnahmen erzielen.

Strafbar können sich nach den neuen Vorschriften Trainer, Schiedsrichter oder Wettbewerbsteilnehmer machen, die dafür Vorteile annehmen oder sich versprechen lassen, dass sie den Ausgang des Wettbewerbs in wettbewerbswidriger Weise beeinflussen. Ebenso sollen solche Personen bestraft werden, die derartige Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren.

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