Ist der Vergleich in der Musterfeststellungsklage für mich gut?

Wie wir berichteten, haben sich die Kläger in der Musterfeststellungsklage und Volkswagen geeinigt. In den nächsten Tagen erhalten diejenigen Beteiligten, die für einen Vergleich infrage kommen, ein Schreiben von Volkswagen. Über eine PIN und die Eingabe weiterer Daten unterbreitet Volkswagen sodann ein Vergleichsangebot, welches nach unserer vorläufigen Einschätzung vermutlich bei etwa 15 % des Kaufpreises liegen wird. Es handelt sich um eine Einmalzahlung. Das Fahrzeug kann dann nicht zurückgegeben werden und alle Ansprüche sind erledigt.

In Fällen mit einer hohen Laufleistung könnte dieses Vergleichsangebot attraktiv sein. In vielen Fällen ist es das jedoch nicht. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, das Vergleichsangebot anzunehmen. Nehmen Sie es nicht an, so steht Ihnen ab Ende April bis zu dem Monat Oktober 2020 die Möglichkeit zu, eine Individualklage einzureichen.

Wir haben sehr viele solcher Klagen bereits erfolgreich geführt und führen Sie weiterhin mit den besten Aussichten, eine für unsere Mandanten in jeder Hinsicht vernünftige Lösung zu finden. Dabei heben wir uns von denjenigen Kanzleien ab, die diese Verfahren als verwaltungstechnisches Massenprodukt abwickeln und beraten individuell. Die Zufriedenheit unserer Mandanten gibt uns recht. Rufen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen wollen. Auch die Beratung, ob der von VW vorgeschlagen Vergleich sinnvoll ist, wird von Volkswagen bezahlt. Es ist also für Sie ohne jedes Kostenrisiko.

Wir verwenden Cookies, um unsere Dienste und Online-Werbung für Sie zu personalisieren. Durch die Nutzung unserer Website willigen Sie in die Verwendung dieser Cookies entsprechend unserer Datenschutzinformation ein.