Wenn Sie einen Volkswagen, Audi, Seat oder Skoda mit dem Motor EA 189 im Jahre 2016 gekauft haben und sich und ihr Fahrzeug in der Musterfeststellungsklage angemeldet haben, so erhalten Sie von Volkswagen über den geschlossenen Vergleich kein Geld. Denn nur diejenigen Betroffenen sind in den zwischen der Verbraucherzentrale und Volkswagen geschlossenen Vergleich mit einbezogen, die ihr Fahrzeug vor dem 01.01.2016 gekauft haben. Sie werden jetzt von Volkswagen Post erhalten mit einem online Zugang. Wenn sie sich dort registrieren, werden Sie feststellen, dass Sie keinen Ersatz bekommen.
Das bedeutet aber nicht, dass sie keinen Anspruch auf Schadensersatz haben. Nun haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch in einer Individualklage geltend zu machen. Das muss allerdings bis zum 21.10.2020 passieren. Sie haben weiterhin gute Chancen auf Schadensersatz. Denn die allermeisten Gerichte haben zwischenzeitlich festgestellt, dass Ansprüche für diejenigen Käufer, die im Jahre 2016 ihr Fahrzeug erworben haben, nicht verjährt sind. Wir haben zahlreiche solcher Urteile erstritten und wissen, welche Gerichte wie entscheiden. Melden Sie sich bei uns mit Ihrem Fahrzeugschein und den Daten des Kaufs. Wir prüfen für Sie kostenlos, welche Chancen sie haben. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, erfolgt regelmäßig von dort eine Deckungszusage, sofern sie den Verkehrsrechtsschutz mit einbezogen haben. Es lohnt sich auf jeden Fall.