In einem von uns vor dem Landgericht in Münster geführten Verfahren geht es um ein Wohnmobil des Herstellers Knauss Tabbert. Das Model aus dem Jahre 2019 ist mit einem im Hause Fiat hergestellten Motor mit 2,3 l und 150 PS ausgestattet. Dieses Fahrzeug muss die Schadstoffklasse Euro 6b erfüllen, was er nach den bisherigen Erkenntnissen im Straßenbetrieb nicht tut. (Wir haben hier berichtet)
Mit unserer Klage verfolgen wir den Anspruch unseres Mandanten auf Lieferung eines mangelfreien, fabrikneuen Reisemobils gegen der Händler. Es geht mithin um kaufrechtliche Ansprüche.
Für unseren Mandanten konnten wir überzeugend darlegen, dass das Kraftfahrtbundesamt davon ausgeht, dass in den Fiat Motoren der Baujahre 2014-2019 vorsätzlich und sittenwidrig unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Eine der erstaunlichsten Abschalteinrichtung dabei ist eine Timerfunktion, die die Abgasrückführung nach 22 Minuten des Betriebes abriegelt und damit den Abgasausstoß exorbitant erhöht. Das Gericht hat angeordnet, dass hierzu nun das Kraftfahrtbundesamt auch in Bezug auf den streitgegenständlichen Motor befragt werden soll. Das ist ein wichtiger Zwischenschritt. Termin zur mündlichen Verhandlung wurde anberaumt auf den 12.11.2021.
Die Fiat Dieselmotoren sind die beliebtesten Motoren bei beinahe allen Herstellern von Reisemobilen. Die Multijetmotoren des Fiat-Ducato sind laut KBA (Kraftfahrtbundesamt) in den Diesel Abgasskandal verwickelt. Hierdurch entstehen erhebliche Wertminderungen. Gegebenenfalls drohen sogar Stilllegungen. Neben den kaufrechtlichen Ansprüchen gegen den Verkäufer, die regelmäßig binnen 2 Jahren verjähren, können deliktische Ansprüche gegen Fiat als den Hersteller des Motors geltend gemacht werden.
Wir prüfen Ihre Ansprüche und beraten Sie individuell.