Entscheidung eines OLG’s gegen VW

Das OLG Köln verurteilt VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (18 U 70/18)

Das hat VW immer vermeiden wollen: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB). VW muss Schadensersatz leisten und den manipulierten PKW zurücknehmen.
Der Kläger erwarb von einem Autohändler einen gebrauchten Audi Avant 2.0 TDI, der mit einem von VW entwickelten Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet war. Dieser Motor wird von einer Software gesteuert, die zwei unterschiedliche Modi aufweist. Ein Modus wird nur auf dem Prüfstand zugeschaltet, um einen geringen Stickoxidausstoß vorzutäuschen, der im normalen Straßenverkehr aufgrund des 2. Modus nicht erreicht wird. Das OLG in Köln bestätigt in zwei ausführlich begründeten Beschlüssen, dass bereits das in den Verkehr bringen eines solchen manipulierten Motors eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt, weil VW davon ausgehen musste, dass ein Käufer dieses Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn die Manipulation offen gelegt worden wäre. Denn kein Käufer, so argumentiert der Senat weiter, möchte ein Fahrzeug erwerben, dessen Nutzbarkeit im Straßenverkehr unsicher sei. VW wurde deshalb verurteilt, an den Kläger 17.000 € Schadensersatz gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges zu zahlen. Eine Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.
Damit liegt erstmals eine Entscheidung eines Oberlandesgerichtes vor, an der sich viele Instanzgerichte orientieren werden. Die Chancen für die Rückabwicklung Ihres manipulierten PKW sind damit gestiegen. Auch wenn Sie ihn nicht unmittelbar von VW erworben haben.

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