Deutsche Umwelthilfe (DUH) gewinnt vor dem EuGH


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am 08.11.2022 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), einen großen Erfolg erzielt: In einem Klageverfahren der DUH gegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), Az. C-873/19, hat der EuGH entschieden, dass die DUH gegen Bescheide vorgehen darf, mit denen das deutsche KBA Typengenehmigungen erteilt hat. Besondere Bedeutung gewinnt diese Entscheidung in den Fällen, in denen z.B. das KBA die Software-Updates in Diesel-Autos mit sogenannten Thermofenstern genehmigt hat. Nochmals hat der EuGH unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist. Die meisten Dieselfahrzeuge ohne die Verwendung von AdBlue regeln die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster und halten so die gesetzlichen Abgasgrenzwerte regelmäßig nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Realbetrieb ein.

Gerechtfertigt ist ein solches Thermofenster nach dem EuGH nur dann, wenn Gefahr für Motor und Fahrer bestünde. Dies wird der Automobilindustrie jedoch schwer fallen dürfen zu beweisen, denn die Hürden für den Schutz des Motors liegen sehr hoch. Vielmehr dürfte reines wirtschaftliches Interesse der Hersteller verantwortlich sein für die Implementierung von sogenannten Thermofenstern.

Was bedeutet dieses Urteil des EuGH für die geschädigten Käufer?

Der Abgasskandal geht in die nächste Runde. Selbst bei dem vorsätzlich durch die VW AG manipulierten Motor EA 189 muss der Skandal neu aufgerollt werden, da auch das vom KBA abgesegnete Software-Update ein illegales Thermofenster enthält.

Diese Argumentation hat unsere Kanzlei seit Jahren vertreten. Nun müssen sich die Gerichte erneut mit dieser Problematik befassen.

In der Konsequenz bedeutet die Entscheidung des EuGH, dass die betroffenen Fahrzeuge illegal unterwegs sind und über keine Zulassung verfügen. Die DUH ist der Meinung, die Fahrzeuge müssten stillgelegt werden.

Auch in dem Nachfolgemotor des EA 189, dem EA 288 wurde ein illegales Thermofenster verbaut. Gleiches gilt für die 3,0 l Motoren der Hersteller VW, Audi, Porsche, nämlich die EA 897 und EA 896 Motoren.

Auch im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt Stellantis) wird es für den Hersteller weiter ungemütlich.

Gleiches gilt für die Mercedes-Benz Group AG (früher Daimler AG). Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich bereits auf die Seite der Verbraucher gestellt. Auch hier geht es u. a. um die laut EuGH illegalen Thermofenster.

In dem vor dem Oberlandesgericht Stuttgart anhängigen Musterfeststellungsverfahren gegen die Mercedes-Benz Group wurde der nächste Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13.06.2023 verschoben. Das Gericht wartet zunächst weitere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ab.

Dies sind erst einmal gute Nachrichten, da der EuGH bislang ausgesprochen verbraucherfreundlich entscheidet.

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