Ärger bei Tesla

Vermehrt musste der Konzern Tesla, der als Elektroauto-Pionier in den letzten Jahren große Erfolge feierte, Fahrzeuge wegen eklatanter Mängel zurücknehmen.

1.) Bereits seit 2019 wird dem US-Konzern vorgeworfen, die Reichweite von E-Autos per Software-Update zu reduzieren und dies ohne Wissen der Kunden. In den USA wurde über Tesla-Kunden berichtet, die innerhalb einer kurzen Zeitspanne einen erheblichen Rückgang der Reichweite der Batterie festgestellt hatten. Auch soll sich die Ladezeit verlängert haben. Bereits 2021 hat ein Gericht in Norwegen Tesla zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Hier hatten 30 Verbraucher gegen das Unternehmen geklagt und auch dort ging es um die Problematik der Batteriereichweite. Ursächlich hierfür sind offensichtlich Software-Updates. Dabei ist die Reichweite der Batterie ein entscheidendes Argument bei der Kaufentscheidung. Ein zu häufiges Anfahren einer Ladestation schränkt die Mobilität enorm ein.

Aufgefallen im Hinblick auf die Reichweitenproblematik sind bisher die Fahrzeuge „Modell S“ und „Modell X“ mit 85-kWh-Akku-Packs. Bei diesen Modellen ist es in den USA nach einem Software-Update zu massiven Verringerungen der Reichweite gekommen. Durchaus wahrscheinlich ist, dass auch bei weiteren Modellen des US-Unternehmens die Reichweite durch Software-Updates heimlich gedrosselt werden könnte.

2.) Zahlreiche Tesla-Fahrzeuge sind von Sachmängeln betroffen. Ein weltweiter Tesla-Rückruf hat nun auch Deutschland erreicht. Betroffen sind die Fahrzeuge der Baureihen S, X, Y und 3 aus den Produktionsjahren 2021 – 2022. Ungenügende Kühlung der Prozessoren kann offenbar zum Ausfall diverser Fahrzeugsysteme führen, so die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes. Aufgrund der Besonderheit dieses Problems überwacht das Kraftfahrt-Bundesamt die Option in Deutschland. Der Rückruf wird bei Tesla unter der Nummer SB -22-00-009 geführt und allein in Deutschland müssen über 14.000 Tesla in die Werkstatt.

Nach Presseberichten kann sich um den Schnellladevorgang herum ein wichtiger Prozessor für das Infotainment zu stark erhitzen. Die Folgen wären langsameres Arbeiten oder ein Neustart. Das Display, welches auch Kontrollleuchten, Fahrmodus und die Bilder der Rückfahrkamera anzeigt, könnte leer bleiben. Angeblich soll ein Software-Update das Problem lösen.

Jedoch gibt es auch zahlreiche weitere Sachmängel, von denen Tesla-Fahrzeuge bedauerlicherweise betroffen sind.

3.) Tesla Modell 3

Das Tesla Modell 3 gehört zu den beliebtesten Elektroautos in Deutschland. Insbesondere das viel beworbene Paket „volles Potenzial für autonomes Fahren“ hält nicht das, was die Kunden von Tesla erwarten dürfen. Beim Kauf des Fahrzeugs und dem sogenannten FSD-Paket (full seif driving capability) werden Funktionen wie das Navigieren mit Autopilot inklusive automatischer Fahrt auf Autobahnen und Kreuzungen, Einparkautomatik und das Herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen versprochen. Zudem wurde beim Kauf zugesichert, dass bis Ende 2019 eine Ampel/Stoppschilderkennung mit Anhalt/Anfahr-Automatik und das automatische Fahren innerorts möglich sein werde.

Leider erwiesen sich die Zusagen als heiße Luft. Ein Käufer rügte u. a. dass das automatische überholen von langsameren Fahrzeugen auf der Autobahn nicht funktioniert. Ein automatischer Spurwechsel an Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzen klappt ebenfalls nicht. Das Lenkverhalten bei Ein- und Ausfahrten oder Autobahnkreuzes sei „schwammig und gleiche beschreibend der eines betrunkenen Fahranfängers“. Ampel und Stoppschilder würden nicht erkannt. Das herbeirufen des Fahrzeugs auf Parkplätzen funktioniere auch nicht.

In der Folge verurteilte das Landgericht Darmstadt, Urteil v. 22.02.2020, Az. 26 0 490/20, die Tesla Germany GmbH zur Rücknahme des Fahrzeugs und Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung von Kosten für Zubehör.

Anekdote am Rande:

Beim Abzug einer Nutzungsentschädigung für die vom Kläger zurückgelegten Kilometer gab es eine kleine Sensation: Das Gericht nahm bei Tesla-Fahrzeugen eine Lebenslaufleistung von 800.000 km an, wobei es Bezug nahm auf ein Interview mit Elan Musk, dem CEO der Konzern-Muttergesellschaft Tesla, der diese Gesamtlaufzeit öffentlich geäußert hat. Diese Aussage nahm das Gericht ernst, obwohl die Prozessvertreter von Tesla sich bemühten, die Lebenslaufleistung eines Tesla auf 250.000 – 300.000 km, wie also bei einem Verbrennerfahrzeug, herunterzurechnen.

Erfreulich ist, wenn derartige Werbeaussagen durch ein mutiges Gericht auch mal gegen einen großen Automobilhersteller verwendet werden.

4.) Tesla Modell X

In einem Urteil des Landgerichts München I vom 17.06.2022, Az. 4 0 3834/19, ging es um einen Tesla Modell X 75D zu einem Kaufpreis von immerhin 112.640,00 €, Anfang 2017 erworben.

Auch das Landgericht München I verurteilte die Tesla Germany GmbH zur Rückzahlung des Kaufpreises von immerhin noch 99.416,39 € nebst Zinsen (unter Abzug einer Nutzungsentschädigung) Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs.

Das Gericht kam nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das Modell X aus mehreren Gründen erheblich mangelhaft sei. Das Zentraldisplay (MCU) falle teils für mehrere Minuten komplett aus, sodass praktisch keine Fahrzeugfunktionen mehr bedient werden könnten. Dies könne nach Meinung des Gerichts zu „sicherheitsrelevanten Situationen führen“, z.B. wenn Schreiben beschlagen und die Lüftung nicht mehr geregelt werden kann.

Ein weiteres Problem an dem Modell X waren falsch justierte Flügeltüren, die in ihrer Bewegung den Fahrzeuglack verkratzten.

Der gravierendste Fehler war offenbar der verbaute „Autopilot“, der „eine erhebliche Gefährdung insbesondere im innerstädtischen Verkehr für den Fahrer und den nachfolgenden Verkehr“ bedeute.

Auch in dem vom Landgericht München entschiedenen Fall ging es um die Frage, wie lange ein Tesla eigentlich hält. Auch in der realen Welt abseits der Werbeaussagen des Elan Musk häufen sich Berichte über Tesla-Fahrzeuge mit bereits über 500.000 km Laufleistung. Der Rekordhalter dürfte ein Modell S sein mit unglaublichen 1,5 Millionen km!.

Die Gesamtkilometerlaufleistung hat immer Auswirkung auf die sogenannte Nutzungsentschädigung: Je mehr Kilometer desto geringer die Nutzungsentschädigung.

Auch an den übrigen Tesla-Fahrzeugen häufen sich die Probleme wie mangelhafte Lackierung, fehlerhafte Spaltmaße, schwarzer Bildschirm, Kratzer und Beulen bei Übergabe, Nichterkennung von Verkehrszeichen, ausfallende Kameras, mangelnde Reichweite, Fehler an Außenspiegeln, die sich nicht ausklappen lassen, Mängel am Regensensor und an der Scheibenwischerautomatik.

5.) Schließlich verklagt die kalifornische Fahrzeugbehörde DMV Tesla wegen „falscher oder irreführender Werbung“ im Hinblick auf seine Fahrassistenzsysteme. Man wirft dem Unternehmen vor, in seiner Werbung Angaben zu machen, die nicht auf Tatsachen beruhen. Insbesondere sollen nach Meinung der Behörde die Fahrassistenzsysteme besser dargestellt werden, als sie eigentlich sind. Bis heute sollen Tesla-Fahrzeuge gerade nicht als „autonome Fahrzeuge“ funktionieren.

In der Vergangenheit hatten Unfälle von Teslas mit Autopilot bereits für Schlagzeilen gesorgt.

6.) Bei Problemen mit Ihrem Tesla informieren wir Sie schnell, sicher und kostenlos über Ihre Möglichkeiten. Bitte nehmen Sie dazu über das Formular auf unserer Webseite, telefonisch oder per Mail Kontakt zu uns auf.

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