Daimler-Dieselskandal: OLG Naumburg verurteilt Mercedes

Als erstes Oberlandesgericht verurteilte das OLG Naumburg (8 U 8/20) die Daimler AG in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz Zug um Zug gegen Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic. In diesem Fahrzeug ist der Dieselmotor mit der internen Bezeichnung OM 651 verbaut. Er soll die Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

Während noch in der Vorinstanz das Landgericht Magdeburg den Vortrag der Kläger für unsubstantiiert hielt korrigierte der Senat die Entscheidungsgründe und hob das Landgericht auf. Das OLG weist darauf hin, dass eine Entscheidung des BGH vom 28.01.2020 klar definiert, was ein Kläger vortragen muss und was nicht. Mercedes konnte nicht substantiiert erwidern und den naheliegenden Verdacht einer Abschalt-Einrichtung widerlegen.

Konkret waren in dem betroffenen Fahrzeug 2 sogenannte Abschalteinrichtungen verbaut, die beide unzulässig sind. Über eine spezielle Software wird dabei die Abgasreduzierung auf dem Prüfstand „besser“ geregelt, als im normalen Fahrbetrieb. Dadurch stößt das Fahrzeug mehr Abgase aus, als den Behörden und den Kunden vorgegaukelt wurde. Das Kraftfahrtbundesamt hatte deshalb zu Recht einen amtlichen Rückruf erteilt.

Richtigerweise wird man die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dieses Oberlandesgerichtes auch auf solche Fälle anwenden müssen, bei denen kein amtlicher Rückruf vorliegt, weil sich Mercedes schnell bereit erklärt hat, die notwendigen Softwareupdates ohne einen amtlichen Rückruf vorzunehmen.

Der Dieselskandal gegenüber Daimler entwickelt sich exakt so, wie zu Beginn gegen Volkswagen. Zunächst waren viele Gerichte mit einer Verurteilung zurückhaltend, weil der komplexe Zusammenhang nicht hinreichend verstanden worden ist. Dank der Aufklärungsarbeit vieler Kanzleien, die wie wir in diesem Gebiet tätig sind, kommt zunehmend Licht ins Dunkel.

Neben dem hier streitgegenständlichen Dieselmotor mit der Bezeichnung OM 651 sind weitere Motoren von Mercedes betroffen. So auch der Motor mit der Bezeichnung OM 642. Lassen Sie Ihre Ansprüche nach § 826 BGB auf Schadensersatz prüfen. Wir tun dies kostenlos für Sie in einem 1. Schritt.

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