Eine weitere Möglichkeit, sein Diesel-Fahrzeug mit Blick auf den eingebrochenen Gebrauchtwagenmarkt und die drohenden Fahrverbote in Städten abzustoßen, bietet der sogenannte Widerrufsjoker. Sofern Sie Ihren Diesel – egal welches Herstellers! – als Verbraucher finanziert haben, sollten Sie die in dem Darlehensvertrag der Bank enthaltene Widerrufsbelehrung von uns überprüfen lassen. Da diese oft fehlerhaft ist, können Sie den Darlehensvertrag aus diesem Grund widerrufen. Dadurch wird auch der Kaufvertrag über das Fahrzeug rückgängig gemacht. Sofern die Finanzierung dann auch noch ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurde, entfällt sogar die bei einem Rücktritt üblicherweise zu zahlende Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Sie bekommen also den vollen Kaufpreis ohne Abzug erstattet. Nähere Infos dazu hier.
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