Schadensersatzansprüche auch für Transporter und Kleinbusse

Nach den bahnbrechenden Entscheidungen des BGH vom 26.06.2023 und zuvor des EuGH vom 21.03.2023 steht fest, dass auch die bei Handwerkern und Kleinunternehmern beliebten Transporter und Kleinbusse vielfach vom Dieselabgasskandal betroffen sind.

Auch in diesen Fahrzeugen wurden sogenannte Thermofenster implementiert, die dafür sorgen, dass die gesetzlich einzuhaltenden Grenzwerte für Schadstoffe nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs eingehalten werden. Bei in Deutschland völlig üblichen Durchschnittstemperaturen wird die Abgasreinigung entweder erheblich gedrosselt oder gänzlich abgeschaltet.

Der BGH hat am 26.06.2023 entschieden, dass Besitzern von Diesel-Fahrzeugen, in denen eine illegale Abschalteinrichtung die Abgasreinigung temperaturgesteuert vornimmt (Thermofenster), ein Schadensersatzanspruch zusteht. Der BGH hat auch die Hürde der sogenannten vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung abgebaut, vielmehr reicht es aus, wenn den Herstellern einfache Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Damit steht auch Käufern vieler Transporter und Kleinbusse (Euro 5 und Euro 6) Anspruch auf den sogenannten Differenzschaden zu in Höhe von bis zu 15 % des Kaufpreises, ohne dass das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben werden muss.

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Gabriele Gatermann
Rechtsanwältin

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