Plusminus deckt auf! Für Mercedes wird es enger.

Die Medien werden häufig als 4. Macht bezeichnet, weil sie recherchieren und aufdecken und Dinge ans Tageslicht befördern, die vermeintlich Mächtigere versuchen, zu verstecken. So ist es geschehen in der ARD-Sendung „plusminus“ vom 10.02.2021. Denn die Reporter förderten wichtige neue Erkenntnisse ans Tageslicht, die deutlich machen, dass Mercedes bei seinen Motoren mit der Bezeichnung OM 651 genauso getäuscht hat, wie Volkswagen. Alle diejenigen, die bisher daran zweifeln, ob Sie eine Klage gegen Mercedes erheben sollen, sei diese Sendung empfohlen. Den Link dazu veröffentlichen wir hier. Die Sendung befindet sich noch in der Mediathek: https://bit.ly/2Nm5Qy6

Interessant wird es ab der Minute 20. Denn in einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart wurde hinsichtlich eines Fahrzeuges Mercedes GLK 220 (Euro 5) ein Gutachten eingeholt. Der Gutachter kommt zu dem klaren Ergebnis:

„Die Motorsteuerungssoftware enthält eine Abschaltvorrichtungen, die den NEFZ an der geringeren Motordrehzahl und dem geringeren Luftmassenstrom erkennt (…).“

Damit steht fest, dass Mercedes ebenfalls eine spezielle Software verbaut hat, die die Prüfstandsituation erkennt. Es handelt sich um den deutlichen Versuch, die Prüfer, also das Kraftfahrtbundesamt, zu täuschen. Denn es gibt keinen sachlichen Grund, warum die Abgasrückführung auf dem Prüfstand anders laufen soll, als im tatsächlichen Betrieb. Das hat der Bundesgerichtshof schon Volkswagen mit sehr klaren Worten ins Stammbuch geschrieben. Es handelt sich um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Mithin gibt es nunmehr sehr gute Argumente und Beweise für eine Klage gegen Mercedes.

Darüber hinaus erfahren wir in diesem Bericht, dass das Kraftfahrtbundesamt diesen Tatbestand bereits 2019 festgestellt hat und sich in einem Schreiben vom 04.04.2019 an Mercedes gewandt hat. In den Prozessen, die wir führen, wird uns regelmäßig vorgeworfen, es gebe keinerlei Anhaltspunkte für die Behauptung einer prüfstandbezogenen Abschalteinrichtung. Das ist Vortrag wider besseres Wissen. Andere würden sogar behaupten, versuchter Prozessbetrug.

Soweit Mercedes auf seiner Internetseite den Eindruck erwecken will, als würden 95 % der Klagen gegen das Unternehmen abgewiesen, wird sich das jetzt ändern. Es lohnt sich, ihre Ansprüche durch uns überprüfen zu lassen. Gatermann Simons Lorenz

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