Wochenendhausgebiete

Über Jahrzehnte herrschte trügerische Ruhe hinsichtlich der Nutzung des Wochenendhausgebietes Oybaum in Kalkar. Im letzten Jahr hat sich die Bezirksregierung jedoch mit dem Rechtsproblem der Dauerwohnnutzung beschäftigt. Gegenüber dem Kreis Kleve besteht Anweisung, die Frage der Dauerwohnnutzung zu überprüfen und gegebenenfalls rechtswidrige Zustände zu unterbinden. Hintergrund ist, dass mit Duldung und eventuell mit Unterstützung der Stadt Kalkar die Entwicklung dieses Wochenendhausgebietes betrieben worden ist und eine Vielzahl von Interessenten Hausgrundstücke ohne konkrete Hinweise auf die nur eingeschränkte Nutzbarkeit gekauft und bebaut haben.
 
Anordnungen zur Räumung der Objekte durch den Kreis sind teilweise angekündigt. Ein Verkauf der Objekte ohne Hinweis auf den Wochenendhauscharakter ist nicht mehr möglich. Dies bedeutet einen erheblichen Wertverfall der Objekte, die teilweise gutgläubig als Dauerwohnsitz erworben wurden.
 
In einem uns bekannten Schreiben aus dem Jahr 2001 wird einem Objekteigentümer von der Stadt Kalkar noch bestätigt, dass das fragliche Objekt zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet ist und bauordnungsrechtlich das „dauernde Wohnen“ in diesem Gebäude zulässig ist.
 
Zwischenzeitlich schweben Verhandlungen zwischen Landesministerium, Bezirksregierung und dem Kreis Kleve über die rechtliche Behandlung dieser Situation. Der auch von uns unterbreitete Lösungsvorschlag, das dauernde Wohnen in dem Gebiet durch eine textliche Änderung des Bebauungsplanes auf Grundlage des neuen § 12 VII BauGB zu legalisieren, wird als rechtlich nicht möglich betrachtet. Auch der Hinweis, dass der Bebauungsplan 027 wegen jahrzehntelanger Fehlnutzung funktionslos geworden ist, hat noch nicht zu einer bürgerfreundlichen Bewertung geführt. 
 
Für die jetzigen Bewohner und Eigentümer kommen zivilrechtliche Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages gegen Verkäufer, Planer, Makler, Architekten, Baufirmen oder auch gegen die Stadt Kalkar und den Kreis Kleve in Betracht.
 
Zur Zeit vertreten wir Mandanten in folgenden Wochenendhaus-/Ferienhausgebieten:
 
– Kalkar-Oybaum
– Kalkar-Wissel
– Kerken-Eyller See
– Xanten Am Nibelungenbad
 
UPDATE:
Ein erstes Grund-Urteil des Landgericht Kleve vom 29.08.2018 bestätigt nun, dass Käufer, denen im Wochenendhausgebiet Oybaum Objekte als freistehende Einfamilienhäuser angeboten und verkauft worden sind, den Kauf rückgängig machen können. mehr dazu

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