Strafrecht

Wir verteidigen Sie in allen Bereichen des Strafrechts persönlich und kompetent. Unsere Verteidigungsstrategie schneiden wir dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse zu. Herr Rechtsanwalt Achim Lorenz steht Ihnen als Ansprechpartner und Rechtsanwalt für Strafrecht jederzeit zur Verfügung.

Haben Sie eine Vorladung der Polizei als Beschuldigte(r) oder sogar einen Strafbefehl vom Gericht erhalten? Wir beraten Sie und kümmern uns um das weitere Vorgehen. Außerdem können wir Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen und Sie in jedem Verfahrensstadium vertreten.
In einem ersten Termin (notfalls auch telefonisch) besprechen wir Ihre Möglichkeiten und die weitere, gemeinsame Vorgehensweise. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung:

Meerbusch: +49 (0)2150 6061
Xanten: +49 (0)2801 71510

Polizeiliche Vorladung

Im Falle eines gegen Sie eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens werden Sie zumeist nach kurzer Zeit eine Vorladung der Polizei zur persönlichen Vernehmung erhalten. Üblicherweise werden Sie in dem entsprechenden Schreiben bereits als „Beschuldigter“ bezeichnet.
Wichtig für Sie ist die Tatsache, dass Sie einer solchen polizeilichen Vorladung nicht zu folgen haben. Sie sollten zu einem derartigen Termin also keinesfalls erscheinen, ohne vorher einen Rechtsanwalt kontaktiert zu haben.

Strafbefehl

Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren vor dem Amtsgericht, in welchem das Gericht ohne Hauptverhandlung entscheidet. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes „summarisches Verfahren“, bei welchem die Schuld des Beschuldigten nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen muss (im Gegensatz zur Entscheidung durch Urteil). Vielmehr ist es schon ausreichend, wenn die Schuld des Beschuldigten wahrscheinlich ist. Der Erlass eines Strafbefehls kommt nur bei kleineren Straftaten in Betracht.
Gegen einen Strafbefehl kann der Angeklagte Einspruch einlegen, muss dies jedoch binnen zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls gegenüber dem Amtsgericht tun. Andernfalls erwächst die Strafe in Rechtskraft, der Strafbefehl steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Sie sollten daher unbedingt sofort tätig werden und sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben. Der Anwalt kann dann den Einspruch für Sie einlegen und Akteneinsicht nehmen.

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