Immobilien- und Auto- Finanzierungen nach EuGH

Darlehensvertrag widerrufen und gezahlte Raten zurückerhalten

Aktuell ist eine Überprüfung Ihres Immobilien- oder Auto-Finanzierungsvertrages  wieder lohnenswert. Auch für Kreditverträge, die nach Juni 2010 geschlossen wurden. Aufgrund häufig fehlerhafter Widerrufsbelehrungen der Banken besteht nach dem jüngsten Urteil des EuGH aus März 2020 für Millionen Deutsche Verbraucher die Möglichkeit ihren Kreditvertrag zu widerrufen und zu deutlich günstigeren Zinsen neu abzuschließen. 

Mit sehr deutlichen Worten stürzten die Luxemburger Richter die bisher als fest geglaubte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Der durchschnittliche Verbraucher könne den Beginn der Widerrufsfrist nicht sicher ermitteln, da er dazu verschiedenste Gesetze genauen Wortlaut kennen und verstehen müsste. Verbrauchervorschriften seien aber so zu gestalten, dass sie ohne weiteres für jeden durchschnittlichen Verbraucher verständlich sind.

Mit der im Jahr 2016 in Kraft getretenen EU Kreditlinie wurde dem sogenannten ewigen Widerrufsrecht in Darlehensverträgen ein Ende gesetzt. Der BGH entschied zugunsten der Banken und der von Ihnen gewählten Formulierung. Jetzt wird sich für viele eine neue Möglichkeit des Widerrufs eröffnen. Denn die dem europäischen Gerichtshof vorgelegte Formulierung, die von den Richtern als unklar bewertet wurde, findet sich in dieser Form in Millionen anderen Verträgen auch.

Es ist also günstig, sich erneut bei uns beraten zu lassen. Wir prüfen ihre Klausel kostenlos und setzen ihre Rechte gegen die Banken durch, so wie wir es zuvor in 100 anderen Fällen schon getan haben. Unter dem Stichwort „Aktuelles“ finden Sie alles notwendige dazu auf dieser Internetseite.

 

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