Erbrecht

Der Tod ist ein gern verdrängtes Thema. Dabei stellen sich gerade im Zusammenhang mit dem Todesfall wesentliche vermögensrechtliche Fragen.

  • Wer soll mein Vermögen erben?
  • Wie bleibe ich selbst bis zum Lebensende wirksam gesichert?
  • Wie kann ich einen Ehepartner bzw. Lebensgefährten und andere mir nahe stehende Personen, die für mich
    gesorgt haben, bedenken und absichern?
  • Wie sichere ich den Bestand eines Familienbetriebes?
  • Wer kann einen Pflichtteil beanspruchen – kann ich den Anspruch auf den Pflichtteil beeinflussen, oder gar verhindern?
  • Welche Freibeträge gibt es bei der vorweggenommenen Erbfolge oder Schenkung?
  • Wer haftet für die Verbindlichkeiten, die im Fall meines Todes noch bestehen?
  • Kann ich bereits errichtete Testamente widerrufen?

Wer möchte, dass die ihm nahe stehenden Personen in der von ihm bedachten Weise im Todesfall berücksichtigt werden und Streitigkeiten im Erbfall nicht entstehen, sollte schon zu Lebzeiten hierfür die Weichen stellen. Wir beantworten Ihre erbrechtlichen Fragen und beraten Sie bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, damit Ihrem letzten Willen bestmöglich Geltung verschafft wird. Daneben helfen wir auch nach einem Erbfall und setzen Ihre Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer durch. Wir ermitteln für Sie den Umfang der Erbschaft und klären mit Ihnen, inwieweit eine Ausschlagung des angefallenen Erbes sinnvoll erscheint. Rechtsanwalt Achim Lorenz hat die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht bereits mit Erfolg absolviert.

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